Diese Situation kennen wir aus Hunderten Gesprächen mit Saloninhabern in Polen: „Ich zahle doch schon ZAiKS – worum geht es noch?“ ZAiKS ist jedoch nur die erste Gebühr. Die zweite heißt STOART und überrascht oft diejenigen, die das Thema Musik bereits für erledigt hielten.
Was ist STOART und worin unterscheidet es sich von ZAiKS?
STOART ist der polnische Verband der ausübenden Künstler und eine Verwertungsgesellschaft für Interpreten: Sänger, Musiker und Instrumentalisten. Er verwaltet andere Rechte als ZAiKS.
- ZAiKS vertritt Komponisten und Textautoren, also die Urheber eines Werks.
- STOART vertritt ausübende Künstler, die das Werk gespielt oder gesungen haben.
Hinzu kommt ZPAV, das Tonträgerhersteller vertritt. Wer in Polen Musik öffentlich wiedergibt, benötigt theoretisch Regelungen mit allen drei Stellen: drei Verträge und drei Zahlungen. Mehr dazu im Leitfaden zu Musik ohne ZAiKS.
Was kostet STOART?
Die Tarife hängen wie bei ZAiKS von Betriebsart, Fläche und Wiedergabeform ab. Für einen kleinen Dienstleistungsbetrieb beträgt die jährliche STOART-Gebühr schätzungsweise 300–500 PLN, bei größeren Flächen entsprechend mehr.
Entscheidend: Diese Gebühr kommt zu ZAiKS hinzu und ersetzt sie nicht. Für einen 60-m²-Beauty-Salon liegt die Gesamtrechnung aller drei Organisationen meist bei 960–1.560 PLN jährlich. Details bietet der Beitrag Was kostet ZAiKS für einen kleinen Salon?.
| Organisation | Wofür Sie zahlen | Jahreskosten (Salon, 60 m²) |
|---|---|---|
| ZAiKS | Komponisten und Textautoren | 480–720 PLN |
| STOART | ausübende Künstler | 300–480 PLN |
| ZPAV | Tonträgerhersteller | 180–360 PLN |
Warum überrascht das viele Inhaber?
Intuitiv wirkt die „Musikgebühr“ wie eine einzige Sache. Das polnische System verteilt die Rechte jedoch auf drei Stellen. Eine Zahlung nur an ZAiKS schützt nicht vor Forderungen von STOART oder ZPAV; jede Organisation kann separat kontrollieren. Den Ablauf erklären wir im Ratgeber zur ZAiKS-Kontrolle.
Wie zahlt man einmal statt dreimal?
Am einfachsten ist Musik mit einer im Abonnement enthaltenen öffentlichen Lizenz. Dabei sind die Rechte von Komponisten, Interpreten und Produzenten direkt geklärt, sodass keine Verträge mit den drei polnischen Organisationen nötig sind:
- keine Gebühren an ZAiKS, STOART und ZPAV,
- ein Abonnement statt drei Rechnungen,
- ein Legalitätszertifikat für eine Kontrolle,
- branchenbezogene Musik ohne Werbung.
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Fragen und Antworten
F: Ist STOART in meiner ZAiKS-Zahlung enthalten?
A: Nein. Es sind eigenständige Organisationen für unterschiedliche Rechte; ZAiKS deckt weder STOART noch ZPAV ab.
F: Kontrolliert STOART Geschäftsräume?
A: Ja. Jede Verwertungsgesellschaft kann prüfen, ob Musik rechtmäßig genutzt wird, und Ansprüche geltend machen.
F: Ist auch Instrumentalmusik STOART-pflichtig?
A: Ja, wenn sie von Interpreten aufgenommen wurde und Leistungsschutzrechte bestehen. Ausgenommen kann entsprechend direkt lizenzierte beziehungsweise royalty-free Musik sein.
F: Deckt ein Abonnement wirklich alle drei Stellen ab?
A: Ja, sofern der Dienst eine Lizenz zur öffentlichen Wiedergabe erteilt und die Rechte von Komponisten, Interpreten und Produzenten umfasst.
Dieser Artikel dient nur der Information und bezieht sich auf Polen. Aktuelle Tarife finden Sie auf stoart.pl, zaiks.pl und zpav.pl.





