„Der Radiosender zahlt bereits ZAiKS. Wenn ich im Laden Radio einschalte, muss ich nichts mehr tun.“ Das ist einer der häufigsten Irrtümer polnischer Laden-, Café- und Dienstleistungsbetreiber. Leider ist er falsch: Die Wiedergabe im Geschäft ist eine eigene Nutzungsart.
Woher kommt dieser Irrtum?
Die Logik klingt plausibel, doch das polnische Urheberrecht unterscheidet zwei Handlungen:
- Sendung: Der Radiosender sendet und zahlt dafür.
- Öffentliche Wiedergabe beziehungsweise Weitersendung: Sie spielen das Signal für Kunden in Ihrem Betrieb ab.
Die Zahlung des Senders deckt die erste, nicht aber die zweite Handlung ab. Die Wiedergabe an einem öffentlich zugänglichen Ort benötigt daher eine eigene Lizenz.
Was sagt das polnische Recht?
Die gewerbliche öffentliche Wiedergabe geschützter Werke erfordert die Zustimmung der Rechteinhaber. Diese werden in Polen unter anderem von folgenden Organisationen vertreten:
| Organisation | Vertretene Rechte |
|---|---|
| ZAiKS | Komponisten und Textautoren |
| STOART | ausübende Künstler |
| ZPAV | Tonträgerhersteller |
Wer Radio im Geschäft spielt, benötigt theoretisch Verträge mit allen drei Organisationen, unabhängig von den Zahlungen des Senders.
Was kostet das?
Die Tarife hängen von Fläche, Betriebsart und Lautsprecherzahl ab. Für ein kleines Geschäft oder einen Dienstleistungsbetrieb summieren sich ZAiKS, STOART und ZPAV meist auf mehrere Hundert bis über tausend Złoty pro Jahr. Genaue Richtwerte: Was kostet ZAiKS für einen kleinen Salon?.
Radio hat zudem praktische Nachteile:
- Werbung und Nachrichten unterbrechen das Einkaufserlebnis,
- Sie kontrollieren nicht, was als Nächstes läuft,
- das zufällige Repertoire passt oft nicht zur Marke.
Mehr dazu: Radio oder kuratierte Musik.
Legale und günstigere Alternative: Musik ohne ZAiKS
Ein Musikdienst mit integrierter öffentlicher Lizenz kann die drei separaten polnischen Gebühren ersetzen:
- keine Gebühren an ZAiKS, STOART und ZPAV,
- keine Werbung oder Nachrichten,
- zur Atmosphäre passende Musik,
- Legalitätszertifikat für Kontrollen.
Alles Wichtige bündelt unser Leitfaden zu Musik ohne ZAiKS. Entdecken Sie außerdem Lösungen für Restaurants und Cafés sowie Hotels.
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Fragen und Antworten
F: Warum muss ich zahlen, wenn der Sender bereits ZAiKS bezahlt?
A: Weil Sendung und öffentliche Wiedergabe unterschiedliche Nutzungsarten sind. Die Sendergebühr deckt Ihre Wiedergabe im Kundenbereich nicht ab.
F: Gilt das auch für Internetradio?
A: Ja. Entscheidend ist die öffentliche Wiedergabe geschützter Werke, nicht der Übertragungsweg.
F: Was, wenn das Radio nur sehr leise läuft?
A: Die Lautstärke befreit nicht von der Lizenzpflicht; maßgeblich ist die öffentliche Wiedergabe.
F: Ist Musik ohne ZAiKS eine legale Alternative?
A: Ja, wenn der Dienst die nötige öffentliche Lizenz erteilt und ein Zertifikat bereitstellt.
F: Was droht bei Radio ohne Lizenz?
A: Polnische Verwertungsgesellschaften können Ansprüche einschließlich des Zwei- bis Dreifachen der fälligen Gebühren erheben; Kontrollen können unangekündigt erfolgen.
Dieser Artikel dient nur der Information und bezieht sich auf Polen. Lassen Sie Streitfragen von einem auf Urheberrecht spezialisierten Juristen prüfen.





